Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Eric C. •

Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)? Bei Kapitalauszahlung nach Jahrzehnten Einzahlung hilft der Freibetrag kaum. Die Bevölkerung sollte doch über die bAV-Säule vorsorgen?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist richtig, dass die Altersrente auf den drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge beruht. Insbesondere viele Betriebsrentnerinnen und Direktversicherte fragen aus nachvollziehbaren Gründen, weshalb sie mit der Gesetzesänderung von 2004 doppelt in der Gesetzlichen Krankenkasse verbeitragt wurden und dies als ungerecht empfinden.

Lassen Sie mich daher auf die Verbesserungen für Betriebsrentner und Direktversicherte eingehen, die wir durchgesetzt haben.

Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnten wir auch eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschließen. Wir haben einen dynamischen Freibetrag eingeführt, der im Jahr eine Entlastung von rund 300 Euro bedeutet. Bei Einmalauszahlungen bedeutet das eine Entlastung von rund 3.000 Euro. 

Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit von allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern finanziert. 

Es ist richtig, dass es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge gegeben hat. Das war aber angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür gilt der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Mir ist klar, dass das viele Betriebsrentnerinnen und -rentner nicht zufriedenstellen wird. Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre 

Dagmar Schmidt, MdB

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