Die SPD steht für einen starken, solidarischen Sozialstaat, der Sicherheit gibt und gleiche Chancen für alle schafft – unabhängig von Herkunft oder Einkommen. Unsere Politik orientiert sich am Prinzip der sozialen Gerechtigkeit: Wer mehr hat, trägt mehr bei, damit niemand zurückgelassen wird.
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Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
Eine solche Begründungspflicht wieder einzuführen würde neue bürokratische Hürden schaffen und viele Betroffene zusätzlich belasten.
Ich habe der Reform zugestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass ein starker Sozialstaat beides braucht: eine verlässliche Hilfe für Menschen in Not und klare Regeln für diejenigen, die arbeiten können.
Aus meiner Sicht ist dabei entscheidend: Solidarität darf nicht bedeuten, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft allein für Aufgaben aufkommen, die gesamtgesellschaftlicher Natur sind.