Antwort 31.08.2026 von Carolin Wagner SPD
Ein entsprechender Änderungsantrag war aber schlichtweg nicht zu erreichen.
Ein entsprechender Änderungsantrag war aber schlichtweg nicht zu erreichen.

Die Solidargemeinschaft finanziert medizinisch notwendige Cannabistherapie, aber nicht jede gewünschte Darreichungsform.
Meine fachliche Bewertung des Vorrangs zugelassener Fertigarzneimittel orientiert sich an Zulassung, Evidenz und Patientensicherheit und nicht an einem bestimmten Hersteller. Dabei konnte ich dem Ausschluss der Erstattung von Cannabisblüten vor allem mit Blick auf den von Ihnen genannten Missbrauch mit gutem Gewissen zustimmen.