Was meinen Sie mit „Kiffen auf Kosten der Solidargemeinschaft“ konkret, wenn Sie zugleich betonen, schwerkranke Patienten dürften nicht mit missbräuchlichem Freizeitkonsum gleichgesetzt werden?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
in Ihrer Antwort vom 4. August 2026 schreiben Sie: „Kiffen auf Kosten der Solidargemeinschaft nein.“ Unmittelbar danach stellen Sie klar, schwerkranke Patient:innen mit ärztlich begründeter Therapie dürften nicht mit missbräuchlichem Freizeitkonsum gleichgesetzt werden.
Gerade diese Abgrenzung wirft für mich eine Frage auf: Auf welche Fälle innerhalb der GKV beziehen Sie dann das „Kiffen auf Kosten der Solidargemeinschaft“?
Gibt es belastbare Daten dazu, dass zulasten der GKV verordnete Cannabisblüten in relevantem Umfang dem Freizeitkonsum oder missbräuchlichen Verschreibungen dienten? Falls ja, wie groß war dieser Anteil bzw. welche Kosten entstanden der GKV dadurch?
Mich interessiert dabei ausdrücklich die GKV-Versorgung, nicht der privat finanzierte Selbstzahlermarkt.
Quelle: Ihre Antwort auf abgeordnetenwatch.de vom 4. August 2026.
