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Wie werden Sie im Punkte "abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren" abstimmen?

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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Conny V. •

Wie werden Sie im Punkte "abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren" abstimmen?

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Zunächst ist mir eine Klarstellung wichtig. Die sogenannte „Rente nach 45 Beitragsjahren“ bedeutet nach geltendem Recht nicht, dass jemand unmittelbar nach dem 45. Beitragsjahr abschlagsfrei in Rente gehen kann. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte grundsätzlich erst mit 65 Jahren möglich. Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre.

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 eine grundlegende Reform unseres Rentensystems vorgeschlagen. Dazu gehört auch die Empfehlung, die bisherige abschlagsfreie vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte künftig zu beenden. Gleichzeitig soll für Menschen, die aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen ihren langjährig ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, eine neue Schutzregelung geschaffen werden.

Diesen Ansatz halte ich grundsätzlich für richtig.

Unser Rentensystem muss auch für die Generation funktionieren, die heute 30 oder 40 Jahre alt ist und es über Jahrzehnte finanzieren soll. Eine pauschale Privilegierung allein aufgrund von 45 Versicherungsjahren überzeugt mich dabei weniger als eine Regelung, die Lebensalter und tatsächliche gesundheitliche Belastung berücksichtigt. Auch innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb für eine einheitlichere Regelaltersgrenze geworben.

Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass der Koalitionsvertrag von 2025 zunächst ausdrücklich festgehalten hatte, dass ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren auch künftig möglich bleiben sollte. Die später eingesetzte Alterssicherungskommission ist nach eingehender Beratung zu einer anderen Empfehlung gekommen. Genau deshalb muss diese Änderung parlamentarisch sauber beraten und begründet werden.

Entscheidend ist für mich der Vertrauensschutz. Wer kurz vor dem Ruhestand steht und seine Lebensplanung über Jahre auf die geltende Rechtslage ausgerichtet hat, darf nicht kurzfristig vor völlig neue Tatsachen gestellt werden. Die Alterssicherungskommission sieht deshalb ausdrücklich angemessene Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge vor. Wie diese konkret aussehen, wird erst mit dem Gesetzentwurf und im parlamentarischen Verfahren festgelegt.

Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht zur abschließenden Abstimmung vor. Deshalb wäre es unseriös, Ihnen bereits heute ein Abstimmungsverhalten zu einem noch nicht vorliegenden Gesetz zu versprechen.

Meine politische Linie ist aber klar. Eine Reform, die die bisherige pauschale abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren für die Zukunft beendet, zugleich gesundheitlich besonders belastete Menschen absichert und einen belastbaren Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge enthält, werde ich grundsätzlich unterstützen.

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