Bezüglich Zuckersteuer - was sagen denn die Krankenkassen bzw Ärzteverbände - sollten Getränke mit Süßstoffen einbezogen werden?
Sehr geehrte Frau Borchardt, oft ließt man auch, dass Getränke mit Süßstoffen nicht empfohlen werden. Wenn die Zuckersteuer nur auf Getränke mit Zucker - nicht aber auf Getränke mitSüßstoffen erhoben wird, dann müssen wir damit rechnen, dass dann das Angebot mit Süßstoffen überhand nimmt.
Was empfehlen Ihnen diesbezüglich die Ärzteverbände und Krankenkassen?
Ihre Sorge ist nachvollziehbar. Natürlich wäre es ernährungsmedizinisch falsch, den Eindruck zu erwecken, ein mit Süßstoffen gesüßtes Getränk sei deshalb automatisch gesund. Wasser und ungesüßte Getränke bleiben die bessere Wahl. Die politische Frage lautet aber "Was soll eine Zuckersteuer eigentlich erreichen?"
Wenn das Ziel darin besteht, den Zuckerkonsum zu senken und Hersteller dazu zu bringen, weniger Zucker einzusetzen, muss die Steuer genau darauf ausgerichtet sein. Sonst verlieren wir die Lenkungswirkung.
Bei den Ärzteverbänden und Krankenkassen sehe ich derzeit vor allem Unterstützung für eine gezielte Abgabe auf zuckerhaltige beziehungsweise zuckergesüßte Getränke. Die Bundesärztekammer unterstützt einen Appell für eine nach dem Zuckergehalt gestaffelte Herstellerabgabe. Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderem Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt, Marburger-Bund-Vorsitzende Susanne Johna und die Präsidentin der Deutschen Diabetes Gesellschaft, Julia Szendrödi. Gefordert wird ausdrücklich eine Staffelung nach dem Zuckergehalt, gerade damit Hersteller ihre Rezepturen verändern.
Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft, die Deutsche Adipositas-Gesellschaft und die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten haben ihre Forderung nach einer Süßgetränkesteuer im April 2026 noch einmal mit der wissenschaftlichen Datenlage begründet. Unterstützt wird diese Position unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin. Die Fachgesellschaften verweisen ausdrücklich darauf, dass international entsprechend ausgestaltete Steuern die Zuckeraufnahme reduzieren und Hersteller zur Veränderung ihrer Produkte bewegen.
Bei den Krankenkassen sieht es ähnlich aus. Die DAK-Gesundheit fordert eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke und begründet sie ausdrücklich mit einer präventiven Lenkungswirkung. Der Verband der Ersatzkassen spricht von einer Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke.
Eine einheitliche Forderung dieser Verbände, zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßstoffen genauso zu besteuern wie gezuckerte Getränke, kann ich daraus nicht ableiten. Das ist für mich ein entscheidender Punkt.
Denn gesundheitlich sind Zucker und Süßstoffe nicht einfach gleichzusetzen.
Eine große Umbrella-Review, 2023 im British Medical Journal veröffentlicht, wertete 73 Metaanalysen mit insgesamt 83 untersuchten gesundheitlichen Endpunkten aus. Die Autoren fanden zahlreiche Zusammenhänge zwischen hohem Zuckerkonsum und ungünstigen gesundheitlichen Folgen, insbesondere bei Stoffwechselerkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Bei zuckergesüßten Getränken zeigte sich unter anderem ein Zusammenhang mit höherem Körpergewicht.
Für Süßstoffe ist die Lage differenzierter. Die WHO empfiehlt zwar seit 2023 nicht, Süßstoffe gezielt als langfristiges Mittel zur Gewichtskontrolle einzusetzen. Diese Empfehlung ist aber ausdrücklich nur bedingt. Die WHO weist selbst darauf hin, dass die beobachteten Zusammenhänge in Langzeitstudien durch Vorerkrankungen oder das Ausgangsrisiko der untersuchten Personen verzerrt sein können. Außerdem ist diese WHO-Empfehlung keine toxikologische Sicherheitsbewertung einzelner Süßstoffe.
Besonders häufig wird Aspartam genannt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung, IARC, hat Aspartam 2023 in die Kategorie 2B und damit als „möglicherweise krebserregend“ eingeordnet. Das sollte man weder verschweigen noch dramatisieren. Die Einstufung beruht auf begrenzten Hinweisen und beschreibt zunächst eine mögliche Gefahr, nicht das konkrete Krebsrisiko bei den Mengen, die Menschen üblicherweise aufnehmen.
Parallel dazu hat der gemeinsame Sachverständigenausschuss von WHO und FAO, JECFA, Aspartam erneut bewertet. Sein Ergebnis fällt deutlich nüchterner aus: Es gebe keine überzeugenden Belege aus Human- oder Tierdaten für gesundheitsschädliche Wirkungen nach der Aufnahme von Aspartam. Deshalb wurde der bisherige akzeptable Tageswert von 0 bis 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht bestätigt. Nach der derzeitigen Risikobewertung besteht bei üblichen Aufnahmemengen kein Anlass, Aspartam als nachweislich krebserregend zu behandeln.
Noch interessanter ist der direkte Vergleich. Eine 2022 in JAMA Network Open veröffentlichte systematische Übersichtsarbeit mit 17 randomisierten kontrollierten Studien untersuchte, was passiert, wenn zuckergesüßte Getränke durch kalorienarme oder kalorienfreie gesüßte Getränke ersetzt werden. Der Austausch war mit einem geringeren Körpergewicht, einem niedrigeren BMI und einem geringeren Körperfettanteil verbunden. Einen entsprechenden Hinweis auf gesundheitlichen Schaden durch diesen Austausch fanden die Autoren im untersuchten Zeitraum nicht.
Deshalb würde ich Ihre Frage klar beantworten "Süßstoffe sind kein Gesundheitsprodukt!" Aber wenn die konkrete Alternative eine regelmäßig konsumierte, stark gezuckerte Limonade ist, spricht die derzeitige wissenschaftliche Evidenz dafür, dass die zuckerfreie Variante gesundheitlich deutlich weniger problematisch ist.
Genau deshalb halte ich es für falsch, im Rahmen einer Zuckersteuer beides fiskalisch gleichzustellen.
Nehmen wir einen Hersteller, der eine Limonade mit zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter verkauft. Wir führen eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe ein. Der Hersteller reagiert und senkt den Zucker auf fünf Gramm oder entwickelt eine zuckerfreie Variante. Genau diese Reaktion wollen wir erreichen. Wenn der Staat anschließend sagt, dass auch die zuckerfreie Variante wegen ihres Süßstoffs nahezu genauso besteuert wird, nimmt er einen Teil des wirtschaftlichen Anreizes zur Zuckerreduktion wieder zurück.
Dann konterkariert die fiskalische Steuerung die gesundheitspolitische Steuerung.
Deutschland hat mit solchen Lenkungsinstrumenten schon Erfahrungen gemacht. Ein interessantes Beispiel ist das Einwegpfand unter der rot-grünen Bundesregierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Umweltminister Jürgen Trittin. Das Pfand wurde zum 1. Januar 2003 eingeführt, nachdem die damalige Mehrwegquote mehrfach unterschritten worden war. Pfandpflichtig wurden bereits damals bestimmte Einwegverpackungen insgesamt, also beispielsweise Getränkedosen und entsprechende Einweg-Kunststoffflaschen.
Die Marktwirkung war trotzdem bemerkenswert. Getränkedosen verschwanden zunächst in großem Umfang aus dem deutschen Handel. Gleichzeitig gewann die PET-Einwegflasche erheblich an Bedeutung. Später wurde das Rücknahmesystem für Einwegverpackungen vereinheitlicht und die PET-Flaschen ebenfalls bepfandet. Damit verschwand ein wesentlicher Nachteil der Einwegdose. Die Dose kehrte zurück, während sich PET-Einweg längst etabliert hatte.
Das Ergebnis kann man heute besichtigen. Das politische Ziel bestand damals darin, Mehrweg zu stabilisieren. Tatsächlich lag die Mehrwegquote bei den bereits 2003 pfandpflichtigen Getränkesegmenten 2003 noch bei 63,7 Prozent. Im Jahr 2024 waren es nur noch 43,3 Prozent. Betrachtet man sämtliche Getränkesegmente nach heutiger Berechnungsmethode, lag die Mehrwegquote 2024 sogar nur bei 34,5 Prozent. Das gesetzliche Ziel beträgt 70 Prozent.
Das Einwegpfand hat heute zweifellos eine wichtige Funktion bei Rückgabe und Recycling. Aber als Beispiel für politische Lenkung zeigt seine Entwicklung sehr anschaulich, dass der Markt auf Regeln reagiert und dass diese Reaktionen nicht zwingend zu dem Ergebnis führen, das ursprünglich politisch beabsichtigt war.
Genau deshalb müssen wir bei einer Zuckersteuer vorher überlegen, welches Verhalten wir auslösen.
Ihre Befürchtung, dass Hersteller bei einer reinen Zuckersteuer verstärkt Süßstoffe einsetzen könnten, ist also keineswegs abwegig. Das wird sicherlich passieren. Aber das ist zunächst eine erwartbare Reaktion auf den gewünschten Anreiz zur Zuckerreduktion. Wir müssen anschließend wissenschaftlich beobachten, welche Süßstoffe in welchen Mengen eingesetzt werden und ob sich daraus neue gesundheitliche oder auch ökologische Probleme ergeben.
Was wir aus meiner Sicht nicht tun sollten, ist aus dieser möglichen Folge den falschen Schluss zu ziehen und Zucker sowie zugelassene kalorienfreie Süßstoffe steuerlich praktisch gleichzustellen.
Denn dann sagen wir dem Hersteller einerseits "Nimm den Zucker aus deinem Produkt." Und sobald er das tut, sagen wir ihm andererseits "Es macht steuerlich trotzdem kaum einen Unterschied."
Das ist keine konsequente Präventionspolitik. Es ist fiskalische Politik unter gesundheitspolitischem Etikett.
Eine Zuckersteuer muss deshalb nach meiner Auffassung konsequent am tatsächlichen Zuckergehalt ansetzen. Je mehr Zucker, desto höher die Belastung. Wer Zucker reduziert, muss einen messbaren Vorteil haben. Eine vollständig zuckerfreie Alternative darf nicht so behandelt werden wie eine Limonade mit zehn oder zwölf Gramm Zucker je 100 Milliliter.
Wasser bleibt gesundheitlich die beste Wahl. Aber zwischen Wasser, einem Zero-Produkt und einer stark gezuckerten Limonade bestehen gesundheitliche Unterschiede. Eine vernünftige Steuer muss diese Unterschiede abbilden, statt sie aus fiskalischen Gründen einzuebnen.
