Allerdings würde ich aus einem bestimmten Grund davon absehen, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu verfolgen: Ein Verbotsverfahren dauert mehrere Jahre und käme zu spät für die Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg.
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Antwort 16.01.2024 von Serap Güler CDU
Antwort 05.02.2024 von Sanae Abdi SPD
Das von vielen Menschen nun geforderte Verbotsverfahren sehe ich nicht nur als Instrument, sondern als von der Verfassung auferlegte Pflicht.
Antwort 16.01.2024 von Reinhard Houben FDP
Es ist besser, die AfD mit politischen Mitteln zu bekämpfen als mit rechtlichen. Dafür müssen die notwendigen Entscheidungen getroffen werden.
Antwort ausstehend von Fabian Jacobi AfD
Antwort 18.01.2024 von Thomas Huber CSU
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können
Antwort 19.01.2024 von Doris Rauscher SPD
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss