(...) eine gesetzliche Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu einer Petition zu erreichen, gibt es meines Wissens nicht. Das Petitionsrecht ist ein demokratisches Grundrecht. Jede/r hat das Recht, Petitionen an zuständige Stellen richten, wie etwa Regierungen, Behörden oder Volksvertretungen. (...)
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(...) Da aber jeder Petent sich jederzeit mit einer Ergänzung seiner Petition oder auch einer neuen Petition an den Ausschuss wenden kann, hat die Antwort oder der Abschluss einer Petition ja nie den Charakter des letzten Wortes, wie es manchmal bei Gerichtsurteilen der Fall sein kann. (...)
(...) das Einbringen einer Petition ist grundsätzlich durch den Petenten selbst vorzunehmen. (...) Viele Petenten nutzen zur Einreichung ihrer Eingabe das Standardformular: (...)

(...) vielen Dank für Ihre Frage! Ursprünglich war meine Wahlkampfforderung „Bürgerrechte stärken – online und offline“ eher auf die Dimension „Datenschutz als Bürgerrecht“ gemünzt. Ihre Fragen bezüglich Online-Petitionen u.ä. (...)
(...) Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Jeder, der in Deutschland ein Abgeordneten- oder kommunales Mandat übernimmt, verpflichtet sich durch Eid die Gesetze unseres Landes zu achten. Menschenrechte siMenschenrechte rong>nicht politisch verhandelbar, sondern müssen konsequent durchgesetzt werden. Da wir in unserem Land eine klare Gewaltenteilung geregelt haben, kann ich Ihnen nur empfehlen, im Rahmen eine anwaltlichen Beratung dies Vorprüfen zu lassen. (...)