Antwort 20.12.2024 von Claudia Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nein.
Nein.
Die Abwägung zwischen den kollidierenden gleichwertigen Grundrechten erfolgt anhand der täglich neu erscheinenden Zahlen vom RKI.
Ob die Begründung statthaft ist, kann im Einzelfall geprüft werden.
Zur Eindämmung des Infektionsrisikos gelten niedrigschwellige Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort.