"Konkret werden wir in Hessen die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamt*innen einführen.“
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Der Bund und alle anderen Länder haben die Sachleistungsbeihilfe vor Jahrzehnten abgeschafft – mit der Folge, dass dort in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beihilfeberechtigte mangels eines Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung für den vollen Beitrag allein aufkommen müssen. Diese Situation war dort mit ausschlaggebend für die Einführung der optionalen pauschalen Beihilfe.
Wer die ePA nicht möchte, kann jederzeit widersprechen.
Die Digitalisierung hat erhebliche Potenziale, unser Gesundheitswesen zu verbessern. Dazu gehört auch der elektronische Medikationsplan.
Entscheidend ist es daher, dass alle Beteiligten umfassend und verständlich über die ePA und den konkreten Nutzen informiert und aufgeklärt werden, damit sie fester Bestandteil der Versorgung werden kann.
Der Abschluss des Gesetzes ist für die 50 Kalenderwoche vorgesehen, bis dahin müssen Sie sich noch gedulden.