Mit Blick auf den Anschlag von Solingen hat sie aber auch – in der Sendung „hart aber fair“ – eindringlich davor gewarnt, den Fehler zu begehen, Pauschalurteile zu fällen.
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Und: Grundsätzlich sind auch wir der Ansicht, dass Straftäter vor ihrer Abschiebung hier in Deutschland ihre Strafe absitzen müssen, auch wenn in diesen Fällen - nach Ermessen der Staatsanwaltschaft - von einer Vollstreckung der Strafe abgesehen werden kann. Die Abschiebung darf kein Freifahrtschein für Verbrecher sein, das geht gegen alles Rechtsempfinden und ist auch aus rechtsstaatlichen Gründen problematisch.
Die Rückkehrhilfe soll die grundlegenden Bedürfnisse in der ersten Zeit nach der Rückkehr decken. Das gilt für alle Menschen – auch für Straftäter. Die Zahlung hat letztlich aber auch juristische Gründe: Sie soll sicherstellen, dass die Rückführung rechtssicher ist und nicht vor einem Gericht angefochten und rückgängig gemacht werden kann.
Straftäter, die nach Afghanistan abgeschoben werden, erhalten ein "Handgeld" von 1.000 Euro, um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in der Lage sind, ihre grundlegendsten Bedürfnisse für einen Übergangszeitraum von sechs bis neun Monaten zu decken.
Diese Regelung geht auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil zurück (https://www.bverwg.de/210422U1C10.21.0).