Guten Tag Frau Baehrens, Ich habe gelesen dass die Menschen die zurück in ihr Heimatland gebracht werden 1000€ Handgeld bekommen. Gilt das auch für Straftäter? Vielen Dank für Ihre Bemühungen

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Heike Baehrens
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Frage von Ursula N. •

Guten Tag Frau Baehrens, Ich habe gelesen dass die Menschen die zurück in ihr Heimatland gebracht werden 1000€ Handgeld bekommen. Gilt das auch für Straftäter? Vielen Dank für Ihre Bemühungen

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Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Asylbewerber erhalten zum Beispiel bei einer freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland auf Antrag eine Rückkehrhilfe von 1.000 € pro Person (500 € für Personen unter 18 Jahren, pro Familie max. 4.000 €). Die Rückkehrhilfe soll es ermöglichen, sich vor Ort ein neues Leben aufbauen zu können.

Für abzuschiebende Straftäter wurde von den Bundesländern (die für diese zuständig sind) eine ähnliche Handhabe vereinbart. Laut Europäischer Menschenrechtskonvention darf niemand in unmenschliche Bedingungen abgeschoben werden. Die Rückkehrhilfe soll die grundlegenden Bedürfnisse in der ersten Zeit nach der Rückkehr decken. Das gilt für alle Menschen – auch für Straftäter. Die Zahlung hat letztlich aber auch juristische Gründe: Sie soll sicherstellen, dass die Rückführung rechtssicher ist und nicht vor einem Gericht angefochten und rückgängig gemacht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens

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