Antwort 08.12.2025 von Joachim Ebmeyer CDU
Ein Parteiverbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie.
Ein Parteiverbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie.
Wir warten die Ergebnisse dieser Klageverfahren ab, bevor weitere Schritte bewertet werden können
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat vor wenigen Tagen erklärt, dass das neu vorgelegte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in die Bewertung einbezogen wird und geprüft wird, ob daraus weiterer Prüfbedarf für ein mögliches Verbotsverfahren entsteht.
In der Tat prüfen wir sehr genau, ob ein Verbotsantrag der AfD Erfolg haben kann
Derzeit gibt es vor allem im Bundesrat Bestrebungen, ein Verfahren zu initiieren. Ich begrüße das.