Antwort 02.07.2018 von Markus Ferber CSU
(...) Für Upload-Filter gibt es in der Tat bereits funktionierende Lösungen. Ein Beispiel dafür ist die von Plattformen wie YouTube eingesetzte Erkennungssoftware. (...)
(...) Für Upload-Filter gibt es in der Tat bereits funktionierende Lösungen. Ein Beispiel dafür ist die von Plattformen wie YouTube eingesetzte Erkennungssoftware. (...)
(...) Nein! Die Behauptung, mit dem Leistungsschutzrecht würde eine Link-Steuer eingeführt, ist falsch und reine Stimmungsmache. Hyperlinks sind vom Leistungsschutzrecht explizit ausgenommen! (...)
Sehr geehrter Herr Schelle,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Nein! Die Behauptung, mit dem Leistungsschutzrecht würde eine Link-Steuer eingeführt, ist falsch und reine Stimmungsmache. Hyperlinks sind vom Leistungsschutzrecht explizit ausgenommen! (...)