Frage an Markus Ferber bezüglich Recht

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Markus Ferber
CSU
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Frage von Timo H. •

Frage an Markus Ferber von Timo H. bezüglich Recht

Wie kann es sein, dass ein Gesetz beschlossen wird (Artikel 11 und 13) , dass so in die Pressefreiheit/Meinungsfreiheit eingreift obwohl diese in unserem Grundgesetz genau beschrieben und verankert sind ? Zudem wurde ich nur durch das Internet auf dieses Thema aufmerksam. Viele Leute wissen nichts von diesem Gesetz da es in den allgemeinen Medien nicht besprochen wird! Meine Frage ist auch hier wieso? Mir kommt es so vor als würde man versuchen dieses Gesetz möglichst schnell ( geht ja auch schneller wie bei anderen gesetzten) und unter dem Radar der Bürger durchzuquetschen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem am 20. Juni im Rechtsausschuss abgestimmten Bericht noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.

Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Es ist klar, dass die Grundsätze des Urheberrechtes auch im Internet gelten müssen. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Die meisten Plattformen sind davon überhaupt nicht betroffen.

Des Weiteren durchläuft dieses Gesetzesvorhaben, wie auch jedes andere, den gängigen Legislativprozess. Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission stammt aus dem September 2016. Daher kann auch nicht von einem „durchquetschen“ dieses Gesetzes die Rede sein. Das von Ihnen beschriebene Problem, nicht über das Gesetzesvorhaben informiert gewesen zu sein, ist damit nicht auf den Gesetzgebungsprozess zurückzuführen, sondern auf geringe mediale Berichterstattung zu diesem Thema.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für die Übermittlung Ihrer Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich für die weitere politische Arbeit gern aufnehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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