Guten Tag Herr Ferber, die neu in Kraft getretenen Gesetze zur PPWR verhindern das Klein- und Kleinstunternehmer ihr Geschäft in der EU weiterführen können. Wird es bald Bagatellgrenzen geben?
Sehr geehrter Herr E.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zur Verpackungsverordnung (PPWR).
Die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der PPWR zeigen tatsächlich erhebliche Probleme, gerade für Klein- und Kleinstunternehmen. Insbesondere die grenzüberschreitenden Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlich gehandelten Mengen bei kleinen Betrieben. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass Unternehmen die Belieferung von Kunden in anderen Mitgliedstaaten ganz einstellen. Das kann nicht im Sinne eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes sein.
Wenn die Problemlage so offensichtlich ist, muss nachgebessert werden. Eine Bagatellgrenze für sehr kleine Mengen beziehungsweise für kleinere Unternehmen könnte ein sinnvoller Schritt sein. Darüber hinaus muss man auch die Grundlogik dahingehend hinterfragen, ob es tatsächlich verhältnismäßig ist von Unternehmen zu verlangen, in jedem Land einen Bevollmächtigten zu benennen.
Ich setze mich dafür ein, dass Anpassungen an der Verpackungsverordnung entweder über den sog. Umweltomnibus (ein Paket von Anpassungen an diversen Rechtsakten mit Bezug zu umweltpolitischen Themen, das derzeit verhandelt wird) oder über eine ad-hoc-Anpassung der Verpackungsverordnung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP
