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Warum haben Sie der Chatkontrolle zugestimmt, obwohl diese zuvor immer wieder scheiterte, und jetzt nur mit einem Verfahrenstrick kurz vor der Sommerpause durchgewunken werden konnte?

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Markus Ferber
CSU
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Frage von Benjamin H. •

Warum haben Sie der Chatkontrolle zugestimmt, obwohl diese zuvor immer wieder scheiterte, und jetzt nur mit einem Verfahrenstrick kurz vor der Sommerpause durchgewunken werden konnte?

Laut Netzpolitik (https://netzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chatkontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/) setzte Parlamentspräsidentin Metsola den Vorschlag zur Chatkontrolle kurzfristig Ende Juni wieder auf die Tagesordnung, obwohl das Parlament die anlasslose Überwachung mehrfach abgelehnt hatte. Die Abstimmung fand heute (09.07.2026), kurz vor der Sommerpause, statt. Obwohl 314 Abgeordnete für die Ablehnung stimmten (276 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen), scheiterte diese, weil eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen nötig gewesen wäre. Kritiker wie Konstantin Macher (Digitale Gesellschaft) sprechen von einem "miesen Verfahrenstrick gegen eine Mehrheit der Abgeordneten". Ist es für Sie demokratisch, wenn Themen solange wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist - selbst gegen den Willen der Mehrheit?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Abstimmung im Europäischen Parlament über die Übergangsregelungen zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet.

Der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit unserer Kommunikation gehören zu den Grundpfeilern unserer freiheitlichen Gesellschaft. Ebenso selbstverständlich ist für mich aber auch: Kinder müssen vor sexuellem Missbrauch geschützt werden, offline wie online.

Gerade weil hier zwei besonders schützenswerte Rechtsgüter aufeinandertreffen, der Schutz der Privatsphäre und der Schutz von Kindern, ist eine sachliche Einordnung wichtig. Der Begriff „Chatkontrolle“, der in der öffentlichen Debatte häufig verwendet wird, vermittelt ein falsches Bild dessen, worüber im Europäischen Parlament tatsächlich abgestimmt wurde.

Es geht nicht darum, dass staatliche Stellen private Chats mitlesen. Ebenso wenig geht es um eine allgemeine oder anlasslose Kontrolle privater Kommunikation. Das eigentliche Problem bestand darin, dass eine bisherige europäische Übergangsregelung am 3. April 2026 ausgelaufen ist. Mit ihrem Auslaufen entfiel die spezielle Ausnahme von den Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie, die den Anbietern den freiwilligen Einsatz dieser Erkennungstechnologien überhaupt ermöglichte. Ohne diese Ausnahme fehlte vielen Anbietern die unionsrechtliche Grundlage, freiwillige Schutzmaßnahmen weiterhin rechtssicher einzusetzen. Genau diese rechtliche Lücke soll mit der neuen Übergangsregelung geschlossen werden, bis eine dauerhafte europäische Lösung beschlossen ist.

Mir ist besonders wichtig zu erläutern, wie diese Erkennung technisch tatsächlich funktioniert, denn gerade hier entstehen viele Missverständnisse. Denn tatsächlich laufen bei jedem Hochladen eines Bildes, Videos oder auch beim Versenden einer Nachricht zahlreiche automatisierte technische Prozesse im Hintergrund ab. Solche automatisierten Prüfungen gehören seit vielen Jahren zum normalen technischen Betrieb digitaler Dienste und dienen in erster Linie der Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit.

Die Erkennung bekannter Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs ist technisch betrachtet eine weitere, klar abgegrenzte Form einer solchen automatisierten Sicherheitsprüfung, allerdings mit dem besonderen Ziel, schwerste Straftaten gegen Kinder aufzudecken und deren weitere Verbreitung zu verhindern. Die beschriebene Prüfung – wie auch die Prüfung auf Schadsoftware, Spam, etc. – erfolgt ausschließlich in dem Moment, in dem ein Bild oder Video auf den Server der Plattform hochgeladen wird, bevor die Nachricht versandt wird. Ein Eingriff in verschlüsselte Kommunikation erfolgt nicht. 

Der weitaus größte Teil der heute eingesetzten Technik dient dazu, bereits bekannte Missbrauchsdarstellungen wiederzuerkennen. In beiden Fällen werden keine Chats gelesen und keine Fotos von Menschen einzeln betrachtet. Stattdessen kommt ein Verfahren zum Einsatz, das als Hash-Matching bezeichnet wird. Man kann sich einen sogenannten Hashwert wie einen digitalen Fingerabdruck einer Datei vorstellen. Von jedem Bild oder Video, das von Ermittlungsbehörden oder spezialisierten Kinderschutzorganisationen bereits eindeutig als Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs identifiziert wurde, wird ein solcher Hash erstellt. Dieser besteht lediglich aus einer mathematisch erzeugten Zahlen- und Zeichenfolge. Er enthält weder das Bild selbst noch Informationen über dessen Inhalt. Aus einem Hash kann das ursprüngliche Bild nicht rekonstruiert oder angesehen werden. Wie Sie wissen, „sehen“ Computer Bilder oder Texte nicht so wie wir Menschen. Für einen Computer bestehen Bilder, Videos und Texte letztlich aus Zahlenwerten, die mathematisch verarbeitet werden. Genau auf dieser Grundlage funktioniert auch das Hash-Matching. Versendet oder lädt ein Nutzer später ein Bild oder Video hoch, berechnet das System automatisch auch für diese Datei einen Hashwert. Anschließend wird ausschließlich geprüft, ob dieser digitale Fingerabdruck mit einem Hash einer bereits bekannten illegalen Datei übereinstimmt.

Das System stellt also nicht die Frage: „Was zeigt dieses Bild?" oder „Worum geht es in dieser Unterhaltung?" Es versucht insbesondere nicht, den Sinn oder Inhalt einer privaten Unterhaltung zu verstehen. Es liest keine privaten Gespräche, bewertet keine Meinungen und analysiert keine persönlichen Inhalte. Es prüft vielmehr lediglich, bevor eine Nachricht versandt wird: „Ist diese Datei identisch oder nahezu identisch mit einer bereits bekannten Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs?".

Dabei kommen heute moderne Hash-Verfahren zum Einsatz. Diese können auch erkennen, wenn Täter versuchen, bekanntes Missbrauchsmaterial leicht zu verändern – beispielsweise durch Zuschneiden, Drehen, Farbänderungen oder eine geringere Auflösung. Obwohl das Bild technisch verändert wurde, erkennt der digitale Fingerabdruck weiterhin, dass es sich um dieselbe illegale Datei handelt. Dadurch wird verhindert, dass bekannte Missbrauchsdarstellungen allein durch kleine technische Veränderungen erneut verbreitet werden können.

Warum wird überhaupt mit solchen Verfahren gearbeitet? Die Antwort ist einfach: Jeden Tag werden weltweit Milliarden Bilder und Videos verschickt oder hochgeladen. Kein Mensch könnte diese Mengen manuell überprüfen. Hash-Matching ermöglicht es, bekannte Missbrauchsdarstellungen innerhalb von Sekundenbruchteilen automatisiert zu erkennen, ohne dass hierfür sämtliche Inhalte von Mitarbeitern angesehen werden müssen. Erst wenn das System einen Treffer feststellt, wird der Vorgang genauer geprüft.

Wichtig ist dabei auch: Ein technischer Treffer allein führt nicht automatisch zu einer Strafanzeige oder Sanktion. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, wie ein möglicher Treffer erkannt wird, sondern vor allem, was anschließend damit geschieht. Seriöse Anbieter verlassen sich nicht ausschließlich auf den Computer. Wird eine Übereinstimmung festgestellt, erfolgt anschließend eine zusätzliche Überprüfung durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dadurch sollen Fehlentscheidungen möglichst ausgeschlossen werden. Zusätzlich bestehen interne Qualitätssicherungsmechanismen sowie Möglichkeiten für Betroffene, Entscheidungen überprüfen zu lassen oder Beschwerde einzulegen.

Transparenzberichte großer Anbieter zeigen, dass entsprechende Kontrollmechanismen tatsächlich angewendet werden und Fehlentscheidungen regelmäßig überprüft und korrigiert werden. Erst wenn sich bestätigt, dass tatsächlich bekanntes Material sexuellen Kindesmissbrauchs vorliegt, wird dieses entfernt und an spezialisierte Meldestellen sowie, soweit gesetzlich vorgesehen, an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Ziel ist es, die weitere Verbreitung des Materials zu stoppen, Täter zu identifizieren und betroffene Kinder besser zu schützen.

Neben diesem Abgleich bereits bekannter Dateien gibt es außerdem Verfahren, die Hinweise auf bislang unbekanntes Missbrauchsmaterial oder auf sogenanntes Grooming, also die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener zu Kindern mit sexuellem Missbrauch als Ziel, erkennen sollen.

Hier unterscheidet sich die Technik deutlich vom beschriebenen Hash-Matching. Für neue Bilder oder Grooming-Nachrichten existiert naturgemäß kein bereits bekannter digitaler Fingerabdruck. Deshalb arbeiten solche Systeme mit statistischen Modellen und künstlicher Intelligenz, die nach bestimmten Risikomustern suchen, die Missbrauchsabbildungen gemeinsam haben. Auch hier liest kein Mensch private Nachrichten mit. Die Systeme versuchen nicht, den Inhalt einer Unterhaltung wie ein Mensch zu verstehen oder zu bewerten. Stattdessen erkennen sie anhand verschiedener technischer Merkmale, statistischer Modelle und Risikosignale lediglich Auffälligkeiten, die auf Missbrauchsdarstellungen hindeuten. Gerade weil solche Verfahren komplexer sind und Wahrscheinlichkeiten bewerten, müssen sie besonders hohen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Transparenz, unabhängige Kontrolle, eine menschliche Überprüfung möglicher Treffer sowie wirksame Rechtsbehelfe sind deshalb unverzichtbar.

Genau deshalb halte ich die häufig verwendete Bezeichnung „Chatkontrolle“ für irreführend. Der Begriff vermittelt den Eindruck, sämtliche private Kommunikation werde gelesen oder überwacht. Tatsächlich geht es bei der aktuellen Übergangsregelung aber darum, dass Anbieter eng begrenzte technische Verfahren weiterhin freiwillig einsetzen dürfen, um bereits bekannte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu erkennen und deren weitere Verbreitung zu verhindern. Diese Technologien werden zudem nicht isoliert eingesetzt. Wie bei vielen anderen Sicherheitsmechanismen im digitalen Raum werden verschiedene technische Signale miteinander kombiniert und mögliche Treffer anschließend überprüft, bevor weitreichende Maßnahmen ergriffen werden. Ziel ist nicht die allgemeine Überwachung privater Kommunikation, sondern der gezielte Kampf gegen eindeutig strafbare Inhalte.

Für mich war deshalb immer klar: Einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation werde ich nicht zustimmen, weil ich einen solchen Eingriff in die Privatsphäre für nicht richtig halte. Gleichzeitig halte ich es für notwendig, dass Plattformen wirksam gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs vorgehen können und Strafverfolgungsbehörden schwere Straftaten gegen Kinder effektiv verfolgen können. Dafür braucht es eine klare gesetzliche Grundlage, strenge rechtsstaatliche Grenzen, Verhältnismäßigkeit und einen wirksamen Schutz der Grundrechte.

Mit der aktuellen Position des Europäischen Parlaments soll genau dieser Ausgleich erreicht werden. Das Parlament hat deutlich gemacht, dass der Schutz von Kindern und der Schutz der Privatsphäre keine Gegensätze sein dürfen. Ziel ist es, eine unionsrechtlich klare Grundlage für den freiwilligen Einsatz bereits bestehender Erkennungstechnologien zu schaffen, ohne einer allgemeinen oder anlasslosen Überwachung privater Kommunikation den Weg zu ebnen.

Ich habe dieser Position daher zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass wir beides gewährleisten müssen: den wirksamen Schutz unserer Freiheitsrechte und einen ebenso wirksamen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Internet. Wer Kinder wirksam schützen will, darf Täter nicht von rechtlichen Lücken profitieren lassen. Gleichzeitig müssen alle Maßnahmen rechtsstaatlich begrenzt, transparent, verhältnismäßig und kontrollierbar sein. Genau dafür setze ich mich ein.

Vielen Dank nochmals für Ihre Nachricht und Ihr Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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