Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.12.2022 von Hakan Demir SPD
Antwort 15.12.2022 von Andreas Mattfeldt CDU
Sehr geehrte Frau R.,
Antwort 19.12.2022 von Marco Buschmann FDP
Wir Freie Demokraten begreifen die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit als Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft.
Antwort 23.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Antwort 16.01.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Antwort 02.12.2022 von Hakan Demir SPD
Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.