Alle Demokrat*innen sind aufgefordert, sich entschieden gegen die AfD zu stellen. Es braucht das zivilgesellschaftliche Engagement für unsere Demokratie.
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Ich bin mir der Gefahren, die von der AfD ausgeht, bewusst. Dennoch halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einleitung eines Parteiverbotsverfahren für zu riskant.
Das Bundesverfassungsgericht kann in einem Parteiverbotsverfahren die Verfassungstreue einer Partei überprüfen.
Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu.
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Unsere bündnisgrüne Fraktion im Landesparlament fordert den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Prüfung eines AfD-Verbots auf Bundesebene einzusetzen. Bisher scheitert dies an der schwarz-roten Koalition, die eine solche Prüfung nicht unterstützt.