Der Grundrentenzuschlag soll zielgenau sein und sich am Bedarf ausrichten. Aus diesem Grund findet einmal jährlich eine Einkommensanrechnung statt, wodurch es zu einer Kürzung oder einem Wegfall des Zuschlags kommen kann.
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Für viele Rentnerinnen und Rentner stellt die Abgabe der Steuererklärung eine erhebliche Belastung dar. Unser Ziel ist es daher, sie spürbar zu entlasten, indem sie von der Pflicht zur Steuererklärung befreit werden. Damit möchten wir nicht nur die Steuervereinfachung und den Bürokratieabbau vorantreiben, sondern auch die Finanzämter entlasten.
Ich schließe mich seiner Antwort an.
es geht uns einzig und allein um Steuervereinfachung und Bürokratieabbau, was wir mit unserem Vorschlag millionenfach erreichen dürften. Das bedeutet natürlich nicht, dass betroffene Rentner auf berechtigte Ansprüche verzichten oder gar dem Staat etwas schenken sollten.
Ich stimme mit Ihnen überein, dass sich Arbeit lohnen muss. Daher bleibt ein Verdienst von 30 % in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anrechnungsfrei, was bedeutet, dass nur 70 % davon anspruchsmindernd anzurechnen sind.
Ich unterstütze die Forderung, die Möglichkeiten für einen Zuverdienst im Minijobbereich für Rentner*innen, die Grundsicherung beziehen, zu verbessern.