Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Politische Parteien genießen verfassungsrechtlich eine besondere Bestands- und Schutzgarantie (sog. Parteienprivileg).
Politische Parteien genießen verfassungsrechtlich eine besondere Bestands- und Schutzgarantie (sog. Parteienprivileg).
Ich stehe klar für ein Verbot, wenn es juristisch rechtssicher und dadurch auch durchsetzbar ist.
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Seien sie versichert, dass wir die Entwicklungen sehr genau beobachten.