Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Alexander Hold
Antwort 12.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.

Das Bild zeigt Andreas Krahl, der mit verschränkten Armen in die Kamera lächelt.
Antwort 12.09.2023 von Andreas Hanna-Krahl BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Dem Antrag zur Prüfung eines Parteiverbotes würde ich zustimmen. Wie sinnvoll ein Parteiverbot wäre, lässt sich nur schwer verkürzt zusammenfassen.

Portrait von Norbert Taufertshöfer
Antwort 21.09.2023 von Norbert Taufertshöfer AfD

Ich kann Ihnen keine einseitige Verurteilung einer Kriegspartei bieten. Wichtig ist mir allerdings, wie wir mit dem derzeitigen Konflikt umgehen sollten.

Hubert Aiwanger
Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Helmut Radlmeier, MdL
Antwort 13.09.2023 von Helmut Radlmeier CSU

Außerdem würde ein Verbot nichts bringen, weil das Gedankengut ja nicht mit einem Verbot der Partei verschwindet. Die Wähler der AfD muss man vielmehr mit konkreten Lösungen wieder erreichen und zugleich die Nicht-Lösungen dieser Partei transparent machen.

Portrait von Ruth Müller
Antwort 11.09.2023 von Ruth Müller SPD

Die demokratischen Grundwerte sind in unserer Verfassung, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist. Diese Werte gilt es zu verteidigen gegen die Feinde der Demokratie. Und deshalb muss die Verfassungstreue von Parteien, die bei Wahlen antreten zweifelsfrei geklärt sein.