Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.
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Dem Antrag zur Prüfung eines Parteiverbotes würde ich zustimmen. Wie sinnvoll ein Parteiverbot wäre, lässt sich nur schwer verkürzt zusammenfassen.
Ich kann Ihnen keine einseitige Verurteilung einer Kriegspartei bieten. Wichtig ist mir allerdings, wie wir mit dem derzeitigen Konflikt umgehen sollten.
Außerdem würde ein Verbot nichts bringen, weil das Gedankengut ja nicht mit einem Verbot der Partei verschwindet. Die Wähler der AfD muss man vielmehr mit konkreten Lösungen wieder erreichen und zugleich die Nicht-Lösungen dieser Partei transparent machen.
Die demokratischen Grundwerte sind in unserer Verfassung, die nach dem 2. Weltkrieg entstanden ist. Diese Werte gilt es zu verteidigen gegen die Feinde der Demokratie. Und deshalb muss die Verfassungstreue von Parteien, die bei Wahlen antreten zweifelsfrei geklärt sein.