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Das Erreichte reicht sicher nicht
Wir beabsichtigen bekanntermaßen, den tatsächlich vorhandenen Fachkräftemangel kurzfristig vor allem durch die Nachqualifikation von arbeitslosen Menschen, aber auch solchen ohne hinreichenden Bildungsabschluss zu bekämpfen
Die gute Nachricht zuerst: Aufgrund Ihres Hinweises und Ihrer Frage und meiner Bitte um eine Stellungnahme, unterzieht die BA noch einmal alle entsprechenden Texte einer Prüfung, damit alle Dokumente und Schriftstücke in einheitlicher Sprache mit den richtigen Begriffen verwendet werden. Dies soll in Zukunft Verwirrungen vermeiden
Ein Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können