Antwort 08.06.2026 von Anke Rehlinger SPD
Rente und Pension sind getrennt gewachsene Altersversorgungssysteme, die auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen basieren, daher bestehen Unterschiede.
Rente und Pension sind getrennt gewachsene Altersversorgungssysteme, die auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen basieren, daher bestehen Unterschiede.
Eine Zusammenführung beider Systeme würde im Ergebnis die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung bedeuten.
Der Bund gab 2024 über 20 Prozent seines Haushaltes für Pensionen und Renten aus. Wir brauchen tragfähige Lösungen für die langfristige Finanzierung der Rente.