Antwort 18.11.2025 von Doris Rauscher SPD
Mit Fragen rund um die Bundestagswahl befasst sich der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags - der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Ausschuss derzeit priorisiert behandelt
Mit Fragen rund um die Bundestagswahl befasst sich der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags - der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Ausschuss derzeit priorisiert behandelt
Sollten konkrete und belastbare Hinweise auf Wahlfehler oder Unregelmäßigkeiten vorliegen, müssen diese selbstverständlich sorgfältig geprüft und – wenn erforderlich – auch rechtlich aufgearbeitet werden
Ich orientiere mich hierbei an dem ergangenen Beschluss.
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag.
Den wiederholt durch die Partei BSW geäußerten Vorwurf, der Wahlprüfausschuss würde zu langsam arbeiten und Dinge verschleppen, weisen wir entschieden zurück