Antwort 03.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Eine Zurechnungszeit erhalten auch Erwerbsminderungsrenten, die vor 2001 begonnen haben. An dieser bereits enthaltenen Zurechnungszeit ist auch keine Änderung vorgenommen worden.
Eine Zurechnungszeit erhalten auch Erwerbsminderungsrenten, die vor 2001 begonnen haben. An dieser bereits enthaltenen Zurechnungszeit ist auch keine Änderung vorgenommen worden.
Es ist nachvollziehbar, dass diejenigen, deren Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor dem Jahr 2001 begonnen hat und die nicht von dem Zuschlag profitieren, hiervon enttäuscht sind.

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung als Ziel sozialer Politik
In der Regel werden Grundsicherungsleistungen gem. §44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII für 12 Monate bewilligt. Sofern aber eine vorläufige Entscheidung nach §44a SGB XII ergeht, soll die Bewilligung nach §44 Abs. 3 Satz 2 SGB XII auf höchstens 6 Monate verkürzt werden.