Antwort 14.08.2024 von Christoph de Vries CDU
Auch wenn Pensionäre und Rentner gleichermaßen im Ruhestand sind und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, so besteht doch ein Unterschied zwischen den beiden Systemen.
Auch wenn Pensionäre und Rentner gleichermaßen im Ruhestand sind und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, so besteht doch ein Unterschied zwischen den beiden Systemen.
Denn das Beihilferecht der Beamten wird nicht durch ein Gesetz durch den Bundestag beschlossen.

Es gibt keinen Inflationsausgleich für Rentner, weil die Bundesregierung sich dagegen entschieden hat.
