Meiner Meinung nach ist die AfD keine demokratische Partei. Das AfD-Verbotsverfahren ist aktuell nicht eingeleitet – die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde vorerst gestoppt, weil die Belege für die Gesamtpartei nach aktuellem Stand nicht ausreichen.
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Deshalb braucht es zunächst ein breites demokratisches Bündnis und eine saubere rechtliche Grundlage.
Das wird nicht passieren.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens geprüft werden sollte.
In Niedersachsen ist die AfD vom Verfassungsschutz zum Beobachtungsobjekt mit erheblicher Bedeutung eingestuft. Das entspricht der Einstufung „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Damit hat Niedersachsen wichtige Vorarbeit geleistet.
Die CDU Deutschlands steht hier auf einem klaren Standpunkt: Ein Parteiverbotsverfahren darf kein politisches Symbolinstrument sein, sondern muss auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen. Ein aussichtsloser Antrag würde der AfD eher nutzen als schaden, weil sie sich als Opfer staatlicher Repression inszenieren könnte.