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Prüfung des AFD-verbots durch das Bundesverfassungsgericht: Warum wird das Gericht nicht aufgefordert mit der Prüfung zu beginnen?

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Pippa Schneider
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Frage von Michael Z. •

Prüfung des AFD-verbots durch das Bundesverfassungsgericht: Warum wird das Gericht nicht aufgefordert mit der Prüfung zu beginnen?

Sehr geehrte Frau Schneider,

ich würde gerne wissen, warum das Bundesverfassungsgericht nicht prüft, ob die AFD verboten werden kann. Die AFD ist gesichert rechtsextrem. Das hat der Bundesverfassungsschutz bestätigt. Warum wird nicht gehandelt? Warum wird das Gericht nicht aufgefordert mit der Prüfung zu beginnen? Der Bundesrat könnte dafür den Antrag stellen!
Vielen Dank schon voraus für ihre Antwort.

Liebe Grüße
Michael Z.
Warum wird

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die AFD ist eine demokratiefeindliche Partei, die Hass und Hetze gegen Minderheiten verbreitet, einen autoritären Staat anstrebt und in großen Teilen selbst rechtsextrem ist oder zumindest Rechtsextremismus duldet und damit befördert. Sie ist deswegen auch in Niedersachsen kürzlich vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft worden.

Aufgabe aller Demokrat*innen ist es, die Angriffe auf unsere tolerante und vielfältige Gesellschaft und Rechtsextremismus konsequent zu bekämpfen.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens geprüft werden sollte. Dazu haben wir neulich eine Resolution in den Landtag eingebracht. Diese finden Sie hier:
https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09501-10000/19-09916.pdf

Hierin fordert der Landtag die Landesregierung auf:

„im Falle einer Bestätigung der bundesweiten Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Verwaltungsgericht Köln unmittelbar darauf hinzuwirken, durch das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Abs. 2 bis 4 Grundgesetz i. V. m. § 13 Nrn. 2, 2a und §§ 43 ff. BVerfGG überprüfen zu lassen, ob die Partei „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig ist“

Ein Verbotsantrag muss auch für die Öffentlichkeit gut begründet sein, damit es der AFD nicht gelingen kann, aus dem Verfahren eine „Opfererzählung“ zu ihren Gunsten zu machen. Zudem würden Prüfung, Verfahren und Umsetzung viele Jahre dauern. Eine erfolgreiche Bekämpfung der Rechtsextremen bedarf daher vieler weiterer anderer Maßnahmen. Dazu gehört für mich als Parlamentarierin, dass sich die demokratischen Parteien einig sind, dass es keine Zusammenarbeit mit und keine Normalisierung der AFD geben darf. Und dass es der AFD nur nützt, wenn man ihre Inhalte kopiert. Denn dann trägt man weiter zur Normalisierung bei und die Menschen wählen „das Original“.

Um gegen die Fake News der AFD zu arbeiten, ist es wichtig weiter in demokratische politische Bildung zu investieren und diese Partei mit ihren Falschaussagen zu stellen. Die AFD setzt darauf systematisch das Vertrauen in staatliche und demokratische Strukturen zu untergraben und so die Politikverdrossenheit insgesamt zu befördern. Politische Frustration befördert den Wunsch nach einfachen Lösungen und autoritärer Macht. Dagegen müssen wir gute Aufklärung und belastbare Information setzen.

Demokratie muss auch durch erfolgreiche Politik, die sozialen Zusammenhalt und Solidarität, Toleranz und Vielfalt, Fortschritt und Zukunftssicherung bringt, überzeugen. Helfen Sie uns dabei, daran weiterzuarbeiten!

Beste Grüße

Pippa Schneider

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