Antwort 18.07.2022 von Marlene Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Selbstverständlich gab es zu keinem Zeitpunkt eine Regelung, die Krankenhäusern die Behandlung von Personen auf Basis ihres Impfstatus untersagt hätte.
Selbstverständlich gab es zu keinem Zeitpunkt eine Regelung, die Krankenhäusern die Behandlung von Personen auf Basis ihres Impfstatus untersagt hätte.
es gibt in Deutschland keine Vorschrift, nach der Krankenhäuser ungeimpfte Menschen nicht behandeln dürften – erst recht nicht die Kinder ungeimpfter Eltern.
Eine offensichtliche Riesensauerei, bei der wohl so einige Ärzte des 21. Jahrhunderts damit wohl in die Fußstapfen so einiger des 20. Jahrhunderts treten!
Deshalb sind die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer "Durchseuchung" notwendig. Von der Maskenpflicht bis hin zu den 2G und 3G-Regelungen. Und die Impfquote muss weiter steigen, damit wir aus den Wellen dauerhaft raus kommen.