Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhängerinnen und Anhänger darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.09.2023 von Sebastian Schmitt SPD

Antwort ausstehend von Nadia Schindelhauer SPD
Antwort 20.09.2023 von Raphael Schäfer CDU
Unser Ziel als CDU ist es, als bürgerliche Partei der Mitte die Menschen im Saarland und bundesweit von unseren politischen Inhalten und Lösungsvorschlägen zu überzeugen.
Antwort 04.10.2023 von Jonas Reiter CDU
Zum aktuellen Zeitpunkt erachten wir ein Verbotsverfahren als nicht zielführend.

Antwort ausstehend von Maximilian Raber SPD

Antwort 18.09.2023 von Sandra Quinten SPD
Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie. Dabei ist klar, dass ein Verbot kein Allheilmittel gegen das von einer verfassungswidrigen Partei verbreitete Gedankengut ist. Auch aus diesem Grund, sollte ein Verbotsverfahren nicht leichtfertig angestrebt werden.