(...) Ich freue mich, dass wir viele betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch dieses Gesetz entlasten können und ebenfalls die Angst vor einem Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger nehmen können. Erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro wird nun auf das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten zurückgegriffen. (...)
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Sehr geehrter Herr Seeliger,
(...) Von der Umsatzsteuer gibt es berechtigte und gewollte Ausnahmen, die unter §4 des Umsatzsteuergesetzbuchs geregelt sind. Berufe, die gesellschaftlich als besonders nützlich angesehen werden, sind von dieser Steuer befreit. (...)
(...) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz verpflichtet, wie Sie bereits geschrieben haben, erst zu einer Unterhaltszahlung ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr. (...)
(...) Wir wollen, dass der Eigenanteil gedeckelt wird, also nicht weiter steigen kann. Mögliche Zusatzkosten soll stattdessen die Pflegeversicherung tragen. Pflege, die nur aus medizinischen Gründen erfolgt, soll künftig von der Krankenversicherung bezahlt werden. (...)
(...) - bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf bspw Beschäftigungsverhältnisse die sich mit der Erziehung von Kindern oder der Betreuung von pflegenden Angehörigen vereinbaren lässt (...)