Ich kann die Bedenken gegenüber der Beitragsstabilisierungsreform gut nachvollziehen. Nicht zu handeln ist aber keine Option, weil der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sich nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppeln darf.
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Die von Ihnen geschilderten praktischen und ethischen Fragen zeigen, warum die Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung besonders genau betrachtet werden müssen.
Mit dem GKV-BStabG werden alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird zukünftig wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt.
Zur Bewertung von Gruppentherapie bei geplanter Budgetierung gibt es bislang keine gesicherte konkrete Ausgestaltung.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Hessischen Landesregierung haben klar Stellung bezogen und verdeutlicht, dass eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung für alle Hessinnen und Hessen trotz etwaiger struktureller Kürzungen nicht verhandelbar sind
Um die Hintergründe transparent zu machen, ist eine wichtige rechtliche Unterscheidung notwendig: In Deutschland entscheidet nicht die Politik über die Honorare, sondern die gesetzlich verankerte gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft im sogenannten Bewertungsausschuss.