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Mit Blick auf die zukünftige psychotherapeutische Versorgungslage, wie sind politisch die derzeitigen aktiven Pläne zur weiteren Beschränkungen und Kürzungen in diesem Bereich zu rechtfertigen?

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Sebastian Sack
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Frage von Julia G. •

Mit Blick auf die zukünftige psychotherapeutische Versorgungslage, wie sind politisch die derzeitigen aktiven Pläne zur weiteren Beschränkungen und Kürzungen in diesem Bereich zu rechtfertigen?

Sehr geehrter Herr Sack,

mit Fassungslosigkeit verfolge ich die Diskussionen über weitere Einschränkungen der psychotherapeutischen Versorgung. Bereits die Honorarkürzung stellen ein ernstzunehmendes Problem für die ambulante psychotherapeutische Versorgung dar.

Es ist lange bekannt, dass Therapieplätze für den bestehenden Bedarf nicht ausreichen und diese Lage verschärft sich zunehmend. In der Realität der Menschen ist dies bereits schon vor den Kürzungen, nun mit den Kürzungen ein unzumutbarer Zustand gewesen, der nun mit den geplanten Einschränkungen nochmal verschärft werden soll. Für leere Kassen sollte doch eine ausgewogene, transparente und bürgernahe Abwägung erfolgen, schließlich handelt es sich zugleich um die Beitragszahler?! Kostenersparnis darf vor diesem Hintergrund nicht einfach im Hinterzimmer und aus dem Gesamtzusammenhang gerissen sowie ohne Transparenz erfolgen. Auch der Blick auf gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen scheint zu fehlen.

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Antwort von SPD

Liebe Frau G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Ich kann Ihren Unmut und Ihr Unverständnis über die Kürzung der EBM-Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nachvollziehen. Zur Beantwortung Ihrer Frage ist zunächst wichtig einzuordnen, dass die getroffene Entscheidung über eine solche Kürzung weder im Kompetenzbereich der Landesregierung noch in dem des Bundes liegt. Zuständig ist allein der Bewertungsausschuss, also die gemeinsame Selbstverwaltung aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie den GKV-Spitzenverbänden. An den Honorarkürzungen kann das Land demnach faktisch nichts ändern. Die Frage die sich uns als Landespolitikerinnen und Landespolitikern nun vielmehr stellt, ist, wie wir auf ebenjene Entscheidung reagieren können. Zum einen können wir unser Wort erheben – und das haben wir bereits, wie in der 68. Plenarsitzung im Mai. Die Vertreterinnen und Vertreter der Hessischen Landesregierung haben klar Stellung bezogen und verdeutlicht, dass eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung für alle Hessinnen und Hessen trotz etwaiger struktureller Kürzungen nicht verhandelbar sind. Zum anderen evaluieren wir als Hessenkoalition, wo wir konkret nachbessern und bedarfsgerecht anpassen können. Beispielsweise bei der erstmaligen Verankerung des Krisendienst Geldes im Haushalt oder dem anvisierten Ausbau der ambulanten und stationären Strukturen.

Eine gut funktionierende psychotherapeutische Versorgung ist für uns nicht verhandelbar, denn die psychische Gesundheit entscheidet maßgeblich darüber, wie gut Menschen ihren Alltag bewältigen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Genau diesen Stellenwert wollen und werden wir ihr auch weiterhin als Hessische Landesregierung geben.

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