Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Dieses ist ein eigenständiges Landesgesetz und wird durch Änderungen des Bundesrechts nicht automatisch verändert.
Beschlüsse bzw. Vereinbarungen des Koalitionsausschusses sind nichts anderes als Willensbekundungen bzw. Pläne.
Bürger: innen, Presse und Zivilgesellschaft müssen staatliches Handeln weiterhin nachvollziehen können. Eine finanzielle Überforderung von Anfragenden durch zu hohe Gebühren lehnen wir ab.
Die Bundesregierung plant hier keine Reform, sondern eine de-Facto-Abschaffung des IFG und damit einen massiven Angriff auf die Pressefreiheit und Demokratie.