Antwort 02.06.2025 von Johann Saathoff SPD
Parteiverbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht können nicht von einzelnen Parteien gestellt werden, sondern lediglich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
Parteiverbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht können nicht von einzelnen Parteien gestellt werden, sondern lediglich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
Die Menschen, die derartige Dinge erzählen, meinen es nicht gut mit Deutschland.
Jeder sollte dort kämpfen, wo er hingestellt wird.
Über die Anwendung des Artikel 18 GG befinden im Übrigen nicht die Grünen im Speziellen und auch nicht Politiker im Allgemeinen.
Hier müssten Sie bitte Kontakt mit den Abgeordneten im Saarland aufnehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt nach wie vor auf eine politische Auseinandersetzung und Ursachenbekämpfung