Selbstverständlich gehört es zu den unbestrittenen parlamentarischen Rechten jeder Fraktion, die erforderliche Beschlussfähigkeit feststellen zu lassen. Unparlamentarisch war aber in der Tat, dass dann einige Abgeordnete der AfD, die sich vor dem Hammelsprung im Plenarsaal befanden, nicht an dem Hammelsprung teilgenommen und sich nicht haben zählen lassen.
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Antwort 17.07.2023 von Aydan Özoğuz SPD
Antwort 14.07.2023 von Stephan Brandner AfD
Ordnungsgelder werden allerdings nur äußerst selten verteilt. Der Fall "Schrodi" ist daher wirklich eine Ausnahme.
Antwort 31.10.2023 von Bärbel Bas SPD
Über die individuellen Gründe für das Fernbleiben mancher Abgeordneter bei Abstimmungen liegen mir keine Informationen vor.
Antwort ausstehend von Andreas Scheuer CSU
Antwort 13.07.2023 von Aydan Özoğuz SPD
Zu ermitteln, welche Abgeordneten zum Zeitpunkt des Hammelsprungs nicht mehr in Berlin waren, wird leider nicht möglich sein
Antwort 14.07.2023 von Michael Schrodi SPD
Auch wenn mich das Verhalten der CDU/CSU sehr verärgert hat und es weiterhin tut, war mein eigenes Verhalten in der Form nicht richtig und ich habe mich dafür sowohl bei der Bundestagspräsidentin als auch bei dem MdB-Kollegen der CDU entschuldigt