Antwort 12.04.2023 von David McAllister CDU
Eine Spezialregelung wie im Wettbewerbsrecht hätte wohl zu keinem anderen Ergebnis geführt, denn auch im Urheberrecht sind missbräuchliche Abmahnungen nach geltendem Recht untersagt.
Eine Spezialregelung wie im Wettbewerbsrecht hätte wohl zu keinem anderen Ergebnis geführt, denn auch im Urheberrecht sind missbräuchliche Abmahnungen nach geltendem Recht untersagt.
das Urheberrecht ist ein kostenbares Recht für all diejenigen, die mit ihren Ideen und künstlerischen Produkten ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Innerhalb meines Mandats als Europaabgeordneter arbeite ich an europapolitischen Themen.
Das innerhalb der Staatsregierung für das Urheberrecht zuständige Staatsministerium der Justiz wird die Entwicklungen in diesem Bereich auch weiterhin genau beobachten.
Die Änderung des Urheberrechts, welches dem Sachverhalt zugrunde liegt, liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Bundes, vgl. Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG.