Antwort 14.09.2021 von Silvia Breher CDU
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für ihre Frage, die ich Ihnen gerne direkt beantworte.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für ihre Frage, die ich Ihnen gerne direkt beantworte.
Ich biete Ihnen an, Ihre Frage und meine Antwort auf meiner Internetseite einzustellen, wenn Sie es wünschen. Damit können Sie die Öffentlichkeit herstellen, die wir uns gemeinsam wünschen. Denn mir ist wie Ihnen an Transparenz gelegen.
Solange das Ungeborene nicht lebensfähig ist und die Schwangerschaft z.B. durch eine Vergewaltigung zu Stande kam, muss die Mutter straffrei über eine Abtreibung entscheiden dürfen.
ich sehe in der „Ehe für alle“ kein Problem. Dieses nun institutionalisierte zivilrechtliche Konzept trägt auch zur Antidiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei.