Antwort 19.02.2024 von Stephan Christ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Verordnung i. S. d. 36a NbesG derzeit noch in der Ressortabstimmung und der Familienergänzungszuschlag wurde noch nicht ausgezahlt
Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Verordnung i. S. d. 36a NbesG derzeit noch in der Ressortabstimmung und der Familienergänzungszuschlag wurde noch nicht ausgezahlt
Der Grundfreibetrag sichert die Steuerfreiheit des Existenzminimums.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG geltendes Recht.
Die Industrieländer haben sich verpflichtet, den Klimaschutz in den Entwicklungsländern mitzufinanzieren. Jeder Euro hat dort mehr Wirkung als bei uns.
Nein.