Sollte der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei eines Tages als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen, wäre dies gleichbedeutend mit der Aussage, dass er ein Verbot der AfD für möglich hält
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Dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt, ist schon lange vor den jüngsten Parteitagen, die eine Wahlliste mit rechtsextremen Kandidat*innen zur Europawahl aufgestellt haben, deutlich zu erkennen gewesen.
Die Antwort ist ja.
Dabei möchte ich natürlich auch ein Verbotsverfahren nicht generell ausschließen. Ich halte es im Moment aber nicht für den richtigen Schritt.
Parteienverbote sind in einem demokratischen Rechtsstaat aus guten Gründen nicht einfach und an sehr hohe Hürden geknüpft.
Sie ist antidemokratisch, teilweise rechtsextrem, statt guter Lösungen setzt sie auf Angst, um ein autoritäres Herrschaftssystem zu etablieren. Hier müssen wir mit konsequenter Aufklärung, Bildungsarbeit und guter politischer Kommunikation dafür sorgen, dass das Vertrauen der Menschen in die Politik nicht weiter erodiert.