Würden sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?

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Bernd Mettenleiter
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Frage von Claudia Z. •

Würden sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbot einsetzen?

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Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Frage.

Ich teile Ihre Sorge vor der AfD. Die Partei radikalisiert sich zunehmend, wie auch der AfD-Parteitag zur Aufstellung der Kandidat*innen zur Europawahl gezeigt hat. Für mich ist klar: Diese Partei steht außerhalb des demokratischen Spektrums und ist eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Ein Verbot der AfD wird in unserer Partei breit diskutiert. So machte unsere Bundesvorsitzende, Ricarda Lang, zuletzt deutlich, dass auch ein AfD-Verbot kein Tabu sein darf. Schließlich sei die AfD der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus in Deutschland. Omid Nouripour, unser Bundesvorsitzender, hingegen befürchtet, dass die Debatte um ein Verbot schade und der AfD in die Hände spiele.

Sie sehen also: Wir machen es uns als Grüne in dieser Frage (aus guten Gründen!) nicht leicht, wohlwissend, dass der Umgang mit der AfD, wie wir ihn täglich im Parlament erleben, nicht einfach ist. Mir, wie auch meiner gesamten Fraktion, ist es wichtig, dass wir jeden Tag den Kampf gegen diese Verfassungsfeinde führen und dafür sorgen, dass die AfD wieder aus den Parlamenten fliegt. Dies wurde zuletzt auch bei der Aussprache des Berichts des Landesbeauftragen gegen Antisemitismus, Dr. Michael Blume, deutlich.

Trotz dieses Bewusstseins der Gefahren durch die AfD bin auch ich persönlich ebenso zurückhaltend gegenüber einem Verbotsverfahren. Ich halte es zwar grundsätzlich für richtig, dass unsere Verfassung ein solches Schwert zur Verteidigung unserer Werte bereithält. Es braucht die Möglichkeit der Parteiverbote, um Demokratie-Feinden Einhalt zu gewähren.

Jedoch hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren deutlich gezeigt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot sehr streng sind und folgerichtig nur als ultima ratio eingesetzt werden darf. Die strengen Vorgaben aus Karlsruhe können nur eingehalten werden, wenn die Behörden, also die Verfassungsschutzämter, sauber vorarbeiten.

Daher ist eine gute Arbeit und solide Bewertung der Gefahrenlage durch die Verfassungsschutzämter für mich zentral. Gilt die AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem, ist das für Baden-Württemberg bisher nicht der Fall. Der Landesverband in unserem Bundesland gilt bisher „nur“ als Verdachtsfall. Erst, wenn eine umfassende Bewertung aller Verfassungsschutzämter zur Verfügung steht, kann die politische Entscheidung, ob Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung ein Verbotsverfahren einleiten, getroffen werden.

Ein Parteiverbot sollte, nach meinem Dafürhalten, nur eingeleitet werden, wenn die vom Bundesverfassungsgericht angelegten Kriterien erwartbar erfüllt werden. Aktuell scheint mir das jedoch noch nicht der Fall zu sein. Bis dahin werde ich im Parlament weiter deutlich machen, dass es sich bei der AfD nicht um eine „normale“ Partei handelt, sondern um Feinde unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Mettenleiter

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