(...) Pollen macht mit 0,003-0,3 % einen geringen Anteil im Honig aus und der Honig müsste, je nachdem ob Pollen nun Bestandteil oder Zutat ist, entsprechend gekennzeichnet werden. Es handelt sich hierbei um eine lebensmittelrechtliche Frage, nicht um Gentechnikgesetzgebung. (...)
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(...) Bei der Revision der Honigrichtlinie handelt es sich um eine rein lebensmittelrechtliche Klarstellung, nicht aber um Gentechnikgesetzgebung. Die des Öfteren aufgestellte Behauptung, mit der Revision solle die Verunreinigung von Honig mit Pollen genetisch veränderter Organismen (GVO) vertuscht werden, zielt daher ins Leere. (...)
(...) Die Diskussion um die Zulassung von genetisch veränderter Organismen (GVO) in Europa ist sehr umstritten und die Kompetenzen der zuständigen Entscheidungsträger auf nationaler sowie europäischer Ebene nicht auf den ersten Blick klar erkennbar. Gegenstand der Revision der sogenannten Honigrichtlinie, die das Europäische Parlament am 15. (...)
(...) Darin fordern wir – entsprechend unseres Koalitionsvertrags – eine EU-Kennzeichnungspflicht für tierische Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Futtermitteln. Ebenso beanspruchen wir klare Kriterien für die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung bei Imkereiprodukten. (...)