Frage an Malu Dreyer von Harald D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dreyer,
in Kinder-und Jugendpsychiatrien erhalten die dortigen Patienten auch Unterricht.
Nach welchen Kriterien werden Lehrer dorthin abgeordnet?
Gibt es die schulscharfe Aussschreibung?
Sind dort Lehrer aller Schularten vertreten,die die Kinder unterrichten aus welcher Schulart sie kommen,damit der Anschluss an ihre Heimatschule gelingt?
Warum hat das Förderschulreferat die Schulaufsicht?Sind doch die wenigsten Schüler dort Förderschüler!
Ist ausgeschlossen,dass dorthin Lehrer abgeordnet werden,die an Regelschulen nicht mehr tragbar,psychisch krank und frühpensionsgefährdet sind?
MfG
Harald Dupont
Sehr geehrter Herr Dupont,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.03.2014 bezüglich der Unterrichtssituation von Patientinnen und Patienten in Kinder- und Jugendpsychatrien.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Thematik bereits in der letzten Legislaturperiode in einer Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 15/4808 bearbeitet wurde. Sie können die Kleine Anfrage mit Hilfe dieser Nummer auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Landtags ( http://www.landtag.rlp.de/Dokumente/ ) finden und auch deren komplette Beantwortung nachlesen.
Der folgende Auszug dürfte aber einen Großteil Ihrer Fragen beantworten:
"Die Zuständigkeit für die Organisation des Krankenhausunterrichts ist Aufgabe der Schulbehörde. Da es sich nicht um die Übertragung einer Funktion handelt, findet kein standardisiertes Auswahlverfahren statt. Mit der Erteilung von Krankenhausunterricht werden Lehrkräfte beauftragt, die im Schuldienst des Landes sind; sie übernehmen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung. Ziel ist es, in jedem Einzelfall geeignete Lehrkräfte zu beauftragen. Die Vorstellungen der Klinikleitung werden bei der Auswahl des Lehramtes der jeweiligen Lehrkraft berücksichtigt; die Behandlungsschwerpunkte der Klinik, die besonderen krankheitsbedingten Problemlagen der Patientinnen und Patienten sowie die Lehrämter der bereits an der Einrichtung eingesetzten Lehrkräfte sind hier wichtige Kriterien. Entsprechend der Handreichungen für den Krankenhaus- und Hausunterricht werden Lehrkräfte als geeignet angesehen, die offen sind für diese Aufgabe und über grundlegende, fachliche und pädagogisch-didaktische Kompetenzen für die Erteilung von Krankenhausunterricht verfügen. Insbesondere gefordert ist die Kompetenz, Unterricht unter besonderen Bedingungen mit einem hohen Maß an Differenzierung in heterogenen Gruppen zu organisieren sowie Interesse an der Unterrichtung von Schülerinnen und Schüler in besonderen Problemlagen in Kleingruppen. Dazu hat es sich bewährt, dass die Schulbehörde unter Mitwirkung der Klinikleitung mit den interessierten Lehrkräften im Vorfeld der Beauftragung Gespräche führt, die auch die sich aus dem Behandlungsschwerpunkt ergebenden Anforderungen an Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Empathiefähigkeit und an personale Kompetenzen thematisieren. Ein weiterer Gesichtspunkt ist der der Regionalität, um Fahrtwege zur Klinik möglichst gering zu halten."
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und
verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Ihre Malu Dreyer