Dabei gelten die Vorgaben des § 53 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
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Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts zur Preis- und Lohnentwicklung.
Meine persönliche Position zum Thema Kindergrundsicherung deckt sich dabei mit der Position der SPD insgesamt. Es darf in einem wohlhabenden Land wie Deutschland nicht sein, dass etwa 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland armutsgefährdet sind. Auch wenn dieser Wert leicht rückläufig ist und wir unter dem EU-Schnitt liegen, empfinde ich die Lage als beschämend.
Ich finde es gerecht, wenn die Lasten in unserer Gesellschaft nach den Möglichkeiten verteilt werden. Eine zusätzliche Steuer für Multimillionäre wäre genau in diesem Sinne. Dann könnte mehr über Steuern finanziert werden. Als es derzeit der Fall ist. Eine solche Steuer ist leider mit der FDP in der Regierung nicht durchsetzbar.
Das spiegelt sich auch in den Regelbedarfen als einem Bestandteil der Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme wieder.