Antwort 27.04.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei homöopathischen Mitteln gibt es jedoch keine Evidenz eines gesundheitlichen Nutzens.
Bei homöopathischen Mitteln gibt es jedoch keine Evidenz eines gesundheitlichen Nutzens.
Anders als in den ersten Vorschlägen der Kommission vorgesehen, ist im Kabinettsbeschluss eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen.
Mir ist weder bekannt, dass es eine Höchstgrenze des Zuverdienstes gibt, noch dass es steuerfreie Beträge gibt