Antwort 09.06.2024 von Irmhild Boßdorf AfD
Nach meinen Magisterabschluss in Geschichte habe ich im Bundestag und im Haus der Geschichte gearbeitet.
Nach meinen Magisterabschluss in Geschichte habe ich im Bundestag und im Haus der Geschichte gearbeitet.
Ein bestimmter Bildungsabschluss ist nicht notwendig, um eingebürgert werden zu können - das war bereits vor der aktuellen Staatsangehörigkeitsreform so und wurde auch mit der Reform nicht geändert.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage an das für besoldungs- und tarifrechtliche Fragen zuständige Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu richten.
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Anrechnung von Zeiten der Fachschulausbildung in der DDR.