Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen wollen.
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Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.
Die Fraktion DIE LINKE unterstützt die partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erziehungsarbeit.
Deshalb sind wir dafür, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern.
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.
Demnach soll ein Kind nach der Trennung seiner Eltern von beiden Elternteilen abwechselnd, jeweils aber mit ungefähr dem gleichen Zeitaufwand und der gleichen Verantwortlichkeit betreut werden.