Antwort 24.09.2024 von Oliver Kaczmarek SPD
Der Hauptgrund für die steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen liegt darin, möglichst schnell eine große Anzahl von Elektrofahrzeugen auf den Markt zu bringen.
Der Hauptgrund für die steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen liegt darin, möglichst schnell eine große Anzahl von Elektrofahrzeugen auf den Markt zu bringen.
Ein Fahr- oder Aufladeverbot ist für uns keine Option.