Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
zum Thema der Anspruchsberechtigung der Energiepreispauschale für Erwerbstätige oder für Rentner:innen habe ich mich bereits in vergangenen Fragen geäußert. Gerne können Sie alle wichtigen Fragen zum Thema Energiepreispauschale im FAQ des Bundesfinanzministeriums nachschlagen:
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben
Sie haben in meinen Augen vollumfänglich recht: Wir müssen besonders die pflegenden Angehörigen in den Blick nehmen. Gern nennt man sie „den größten Pflegedienst Deutschlands“ Auch sie müssen entlastet werden.
Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.