Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben
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Sie haben in meinen Augen vollumfänglich recht: Wir müssen besonders die pflegenden Angehörigen in den Blick nehmen. Gern nennt man sie „den größten Pflegedienst Deutschlands“ Auch sie müssen entlastet werden.
Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
Um pflegende Angehörige bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen und die pflegerische Versorgung sicherzustellen, wurde geltendes Recht angepasst und flexibilisiert

Ich weiß, dass seitdem die neue Regierung die Arbeit aufgenommen hat nicht sehr viel in diesem Bereich passiert ist. Das liegt aber oftmals an den parlamentarischen Prozessen. Auch wollen wir erst gute und starke Konzepte erarbeiten, die den Angehörigen dann auch wirklich helfen.