zum Thema der Anspruchsberechtigung der Energiepreispauschale für Erwerbstätige oder für Rentner:innen habe ich mich bereits in vergangenen Fragen geäußert. Gerne können Sie alle wichtigen Fragen zum Thema Energiepreispauschale im FAQ des Bundesfinanzministeriums nachschlagen:
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.12.2022 von Dirk Wiese SPD
Antwort 14.12.2022 von Dirk Wiese SPD
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 16.11.2022 von Claudia Moll SPD
Sie haben in meinen Augen vollumfänglich recht: Wir müssen besonders die pflegenden Angehörigen in den Blick nehmen. Gern nennt man sie „den größten Pflegedienst Deutschlands“ Auch sie müssen entlastet werden.
Antwort 17.09.2022 von Thomas Jepsen CDU
Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
Antwort 20.04.2023 von Hubertus Heil SPD
Um pflegende Angehörige bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen und die pflegerische Versorgung sicherzustellen, wurde geltendes Recht angepasst und flexibilisiert