Die Konsulate müssen keine Ausbürgerungen mehr vornehmen, da die deutsche Staatsbürgerschaft mit Beibehalt der türkischen angenommen werden kann
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Antwort 13.01.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Antwort 13.01.2025 von Hakan Demir SPD
Sie besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft, deswegen stand rechtlich der deutschen Einbürgerung nichts im Wege. Wie damit umgegangen wird, dass Sie jedoch eine Staatsangehörigkeit verschwiegen haben, kann ich in Ihrem Fall nicht beurteilen.
Antwort 05.12.2024 von Adis Ahmetović SPD
Bosnien und Herzegowina müsste sein Staatsangehörigkeitsrecht reformieren, damit Sie die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten können.
Antwort 29.11.2024 von Hakan Demir SPD
Wenn Ihr Einbürgerungsantrag in der Türkei Erfolg hat, behalten Sie trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit.
Antwort 28.11.2024 von Daniela Ludwig CSU
Wir finden, die doppelte Staatsbürgerschaft muss die Ausnahme bleiben und auf Menschen aus Ländern beschränkt werden, die unsere Werte teilen